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Öko-label

-

  • Not recyclable
    (4)

UN3373

-

  • Ja
    (4)

P650

-

  • Ja
    (4)

P620

-

  • Ja
    (1)
  • Nein
    (1)

Briefpost

-

  • Ja
    (3)

Straßentransport

-

  • Ja
    (4)

Farbe

-

  • Blau
    (1)
  • Design
    (1)
  • Schwarz
    (1)
  • Weiss
    (4)

Material

-

  • antistatisches PE
    (1)
  • PE
    (3)

Wandstärke

-

  • 70 µm
    (3)

Verschluß

-

  • permanenter Klebestreifen
    (4)

Anzahl der Positionen

-

  • 2
    (1)

UN 3373 Probenbeutel mit Blister

(4)
Anzahl der Artikel pro Seite:

Unsere extra stabilen Probenbeutel wurden eigens für das Versenden von Proben und Biostoffen der Kategorie B konzipiert. Alle Probenbeutel erfüllen die Vorgaben der niederländischen Post und wurden von im Zuge des ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), vom belgischen Verpackungsinstitut und von der IATA (International Air Transport Association) genehmigt. Die stabilen Probenbeutel bestehen aus einem flüssigkeits- und staubdichten Innenbeutel mit einem Blister für eine oder mehrere Probenröhrchen oder Container. Dieser ist wiederum umgeben von einer absorbierenden Vlieshülle, die im Falle einer Beschädigung des Containers den vollständigen Inhalt der Probenröhrchen absorbieren kann. Der Blister hält die Außenhülle der Folie offen, damit sich Container oder Röhrchen leichter einschieben lassen. Zudem lassen sich die medizinischen Beutel dank der EasyOpen-Einkerbungen leicht öffnen. Unsere Probenbeutel sind in verschiedenen Ausführungen mit Blistern für ein, zwei, drei oder fünf Probenröhrchen erhältlich.

RigidSafetybag - die Kombination von 3 Verpackungselementen in 1 vereinfacht den Prozess. JETZT IATA 95kpa zertifiziert

 

Der patentierte RigidSafetybag von DaklaPack besteht aus einem 100% auslaufsicheren und manipulationssicheren Safetybag und einem blisterähnlichen Röhrchenhalter, der mit ausreichend absorbierendem Material umgeben ist, um im unwahrscheinlichen Fall einer Leckage den ausgelaufenen Inhalt des Primärbehälters vollständig aufzusaugen.

Aufgrund der starren Innenkomponente kann der gefüllte und versiegelte RigidSafetybag einfach in einen vollständig etikettierten UN3373-Umschlag/Karton gesteckt und an den Empfänger geschickt werden.

Sparen Sie Zeit, Mühe und Geld mit dieser einfachen Lösung, die vollständig mit einer Gebrauchsanweisung versehen ist und dank des Siegels und des Manipulationstextes in den Seitensiegeln einen 100%igen Manipulationsschutz bietet. Auch wenn diese Komplettlösung im Einkauf höhere Kosten verursacht ist dies jedoch nur auf den ersten Blick der Fall. Behält man den gesamten Arbeitsablauf im Auge, so berichten unsere Kunden durchweg von positiven finanziellen Auswirkungen. Sie sparen erhebliche Zeit bei der Verpackung der Versandmaterialien und können diese somit anderweitig gewinnbringend einsetzen. Zudem ist unter Umständen keine starre Außerverpackung mehr nötig, sodass sich die Versandkosten ebenfalls i.d.R. erheblich verringern.

Wenn Sie verpflichtet sind für den Versand von Proben die Verpackungsanweisung P 650/620 zu befolgen, so sollten Sie sich unbedingt mit deren Anforderungen auseinandersetzen bzw. sich von Experten dazu beraten lassen. Laut RKI entsprechen sowohl die im Kurierdienst zwischen Laboratorien und medizinischen Einrichtungen wie auch beim Postversand von den Absendern eingesetzten Verpackungen häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das kann für die Absender zu Regressforderungen durch die Ordnungsbehörden, im Fall von Transportschäden (z. B. beim Postversand) zu Schadensersatzforderungen und bei stattgefundenen Infektionen sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Detaillierte Ausführungen finden Sie auf unserer Website. Sie können sich auch gern telefonisch oder per Email von unserem Expertenteam beraten lassen.

UN3373 Standard – Hauptanforderungen

 

Die P650-Verpackungsanweisungen für flüssige Stoffe besagen

 

a. Das (die) Primärgefäß(e) muss (müssen) auslaufsicher sein und darf (dürfen) nicht mehr als 1 l Flüssigkeit enthalten, oder siebendicht sein und darf (dürfen) nicht mehr als 1 kg Feststoffe enthalten;

 

b. Die Sekundärverpackung muss auslaufsicher für flüssige Stoffe oder siebendicht für feste Stoffe sein;

 

c. Wenn mehrere zerbrechliche Primärgefäße in eine einzige Sekundärverpackung gegeben werden, müssen sie entweder einzeln umhüllt oder getrennt werden, um einen Kontakt zwischen ihnen zu verhindern;

 

d. Bei Flüssigkeit muss absorbierendes Material zwischen den Primärgefäßen und der Sekundärverpackung angebracht werden. Die Menge des absorbierenden Materials muss ausreichen, um den gesamten Inhalt des (der) Primärgefäßes (Primärgefäße) zu absorbieren, so dass jede Freisetzung des flüssigen Stoffes die Unversehrtheit des Polstermaterials oder der Außenverpackung nicht beeinträchtigt;

 

e. Das Primärgefäß oder die Sekundärverpackung muss einem Innendruck von 95 kPa (0,95 bar) bei -40C und +55C ohne Leckage standhalten können;

 

f. Die Außenverpackung muss starr sein und darf nicht mehr als 4 l Flüssigkeit oder 4 kg Feststoffe enthalten.

 

g. Eine Oberfläche der Außenverpackung muss mindestens 100mm x 100mm groß sein.

 

h. Wenn Zweifel bestehen, ob während des Transports Restflüssigkeit im Primärgefäß vorhanden sein könnte, muss eine für Flüssigkeiten geeignete Verpackung, einschließlich absorbierender Materialien, verwendet werden.

Zwischen der Sekundärverpackung und der Außenverpackung muss ein detailliertes Verzeichnis des Inhalts enthalten sein.

Die Verpackung muss von guter Qualität und stabil genug sein, um den beim Transport üblichen Stößen und Belastungen standzuhalten. Sie muss jeglichen Verlust des Inhalts verhindern, der durch Vibrationen oder Temperatur-, Feuchtigkeits- oder Druckschwankungen entstehen könnte.

Das fertige Versandstück muss einen Falltest aus 1,2 m Höhe erfolgreich bestehen können.

 

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